Nimm den cleveren Weg zum neuen Traumbike - einfach und günstig mit Bike-Leasing. Profitiere von den attraktiven Leasing-Konditionen sowie Preisvorteilen von bis zu 40 Prozent gegenüber dem Neukauf.
Wir kümmern uns um die Abwicklung mit deinem Leasingpartner, beantworten deine Fragen rund um das Thema Bike-Leasing und unterstützen dich auf dem Weg zu deinem Wunschrad. Selbstverständlich bekommst du auch als Leasing-Kunde bei uns den besten Edelhelfer-Service - von der individuellen Erstberatung bis zur finalen Übergabe.
Die Abwicklung bei den verschiedenen Leasing-Gesellschaften unterscheidet sich in wenigen Einzelheiten. Die genauen Informationen erhältst du von deiner jeweiligen Leasinggesellschaft.
Mit diesen einfachen vier Schritten kommst du bei uns zu deinem neuen Leasing-Fahrrad:
DU
Wähle dein Wunschrad und das passende Zubehör auf unserer Website oder in einem unserer Stores aus.
DEIN WUNSCHBIKE
Hierzu beraten wir dich gerne individuell und finden das passende Fahrrad für dich und deine Ansprüche.
DER LINK
Idealerweise hast du von deinem Arbeitgeber bereits einen Registrierungslink für das jeweilige Leasing-Portal erhalten und dich registriert.
DEINE DATEN
Wir benötigen deine persönlichen Kontaktdaten, mit denen du dich im Leasing-Portal registriert hast.
WIR
Wir reservieren dein Wunschrad, das leasingfähige Zubehör und ein Schloss für dich.
DAS ANGEBOT
Im Onlineportal deines Leasinganbieters erstellen wir dir ein individuelles Angebot.
DAS MATCHING
Dein individuelles Angebot wird von dir, deinem Arbeitgeber und der Leasinggesellschaft freigegeben.
DIE FREIGABE
Du bekommst zeitnah deinen Freigabecode. Alternativ hast du bereits eine Freigabe, einen Code oder ein Zertifikat erhalten.
DIE BESTELLUNG
Nach der Freigabe kannst du dein Wunschbike direkt und verbindlich bei uns bestellen.
WIR
Wir stellen dein neues Fahrrad perfekt auf dich ein und montieren das ausgewählte Zubehör.
DU
Du holst dein neues Fahrrad in einem unserer Stores ab.
DIE ÜBERGABE
Die Übergabe wird in einem Protokoll festgehalten.
Trage dich in unser Kontaktformular ein und erhalte umgehend eine E-Mail mit den erforderlichen Daten für dein persönliches Leasingangebot. Unsere Leasing-Experten Steffi und Thomas kümmern sich um deine Anfrage. Weitere Informationen und der Leasing-Ablauf stehen ebenfalls in der E-Mail.
Deine Leasing-Gesellschaft ist nicht dabei?
Ruf uns gerne an - wir finden eine Lösung.
02361- 94 37 422
Ermittle deinen persönlichen Preisvorteil mit dem Bike-Leasing Beispielrechner. Dieser Beispielrechner liefert dir eine erste Orientierung. Eine genaue Berechnung erhältst du von uns und deinem Leasing-Anbieter anhand deiner individuellen Daten.
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Bike-Leasing.
Wünschst du eine persönliche Beratung oder hast weitere Fragen, rufe uns gerne an oder vereinbare einen Beratungstermin.
1. Was ist Bike-Leasing?
2. Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Bike-Leasing?
3. Welche Kostenersparnis bietet das Bike-Leasing?
4. Darf ich das Leasing-Bike auch privat nutzen?
5. Wie läuft das Bike-Leasing genau ab?
6. Wer kann ein Fahrrad oder E-Bike leasen?
7. Welche Fahrräder kann ich leasen?
8. Welche Vorteile hat Bike-Leasing für Angestellte?
9. Welche Vorteile hat Bike-Leasing für Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler?
10. Darf ich gleichzeitig ein Bike zu meinem Dienstwagen leasen?
11. Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
12. Wie viele Fahrräder darf ich gleichzeitig leasen?
13. Was passiert bei einem Diebstahl meines Leasing-Bikes?
14. Kann ich mit einem Leasing-Bike weiterhin die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?
15. Können auch reduzierte Fahrräder oder E-Bikes geleast werden?
16. Ist eine familiäre Nutzung des Leasing-Bikes erlaubt?
17. Kann ich zu meinem Leasing-Bike auch Zubehör mit leasen?
Leasing - aus dem Englischen "to lease" = mieten, pachten - ist im rechtlichen Sinn ein Überlassungsvertrag oder ein Mietvertrag. Leasing stellt heute eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand dar. Vom Kaffeevollautomaten bis zum Kraftfahrzeug – heute kannst du fast alles leasen.
Beim Bike-Leasing ist der Leasing-Gegenstand ein Fahrrad oder E-Bike. Der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer und least das ausgewählte Fahrrad. Dieses überlässt er dem Arbeitnehmer zur Nutzung.
Bike-Leasing ist die moderne und umweltschonende Variante des Firmenfahrzeugs. Beim Bike-Leasing wählst du dein Wunschbike aus, nutzt es für deinen Arbeitsweg und in deiner Freizeit. Du zahlst lediglich eine monatliche Leasingrate. Nach einer Laufzeit von wahlweise 36 oder 48 Monaten endet der Leasingvertrag. Zu diesem Zeitpunkt kannst Du den Restwert begleichen und das Fahrrad übernehmen.
Bei der Gehaltsumwandlung entscheidet sich der Arbeitnehmer, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum des Leasingvertrages zu erhalten. Der Sachbezug in Form der Nutzungsüberlassung wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 Prozent-Regel bewertet. Dadurch entsteht ein Steuervorteil.
Die monatliche Leasingrate für dein Bike wird per Gehaltsumwandlung von deinem Bruttogehalt abgezogen, sodass du dich nicht weiter um die Ratenzahlung kümmern brauchst. Seit 2012 gelten für Fahrräder und E-Bikes die gleichen steuerlichen Regeln wie für Dienstwagen. Durch die Überlassung des Fahrrads durch den Arbeitgeber entsteht ein geldwerter Vorteil für dich, den du mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Bikes versteuern musst. Durch diesen finanziellen Vorteil ist das Dienstrad-Leasing eine attraktive Möglichkeit gegenüber einem Privatkauf. So können bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten gespart werden.
Mit Bike-Leasing sparst du im Vergleich zum Direktkauf bares Geld. Durch die vorteilhafte Versteuerung sind bis zu 40 Prozent Ersparnis gegenüber einem Neukauf möglich. Die Abwicklung der Umwandlungsrate erfolgt bequem über deine monatliche Gehaltsabrechnung.
Dein Arbeitgebender least bei einer Leasinggesellschaft wie zum Beispiel JobRad, Bikeleasing oder Businessbike ein von dir ausgesuchtes Fahrrad und stellt es dir für dienstliche und private Zwecke zur Verfügung. Das gilt meistens auch für ein zweites Rad für eine weitere Person, wie Ehepartner oder jemanden aus dem gemeinsamen Haushalt. Die gängige Leasingdauer beträgt 36 Monate. Die monatliche Leasingrate zahlst du dann aus deinem Bruttolohn. Das können für dich und deinen Arbeitgeber deutliche Ersparnisse bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen sein. Die tatsächliche monatliche Nettobelastung für das Leasing fällt dadurch niedriger aus als die vereinbarte Leasingrate. Nach Ablauf hast du als Leasingnehmer die Wahl zwischen Rückgabe oder Übernahme des Rades. Für die Übernahme macht die Leasinggesellschaft ein entsprechendes Angebot.
Im Gegensatz zum Dienstwagen können alle Mitarbeiter ein Fahrrad leasen, wenn es der Arbeitgeber generell anbietet. Eventuell gibt es hier Einschränkungen für Auszubildende, befristete Mitarbeiter und Mitarbeiter in Altersteilzeit. Die genauen Informationen dazu erhältst du von deinem Arbeitgeber.
Zu den leasingfähigen Fahrrädern zählen Rennräder, Mountainbikes, Trekkingbikes, Citybikes, Lastenräder, Falträder und alle E-Bikes (Pedelecs bis 25 km/h). Du darfst dir dein Traumrad im Rahmen deines Vertrags frei aussuchen. Marke, Farbe, Art und Ausstattung liegen ganz bei dir.
Steuervorteil durch Gehaltsumwandlung: Die Leasingrate und die ergänzenden Versicherungs- und Inspektionspakete finanzierst du monatlich aus deinem Bruttolohn. Somit werden dein zu versteuerndes Einkommen und deine Sozialversicherungsbeiträge gesenkt. Dein Wunschrad kann im Vergleich zum Privatkauf dadurch viel günstiger sein. Über die Leasing-Vorteilsrechner der Leasinganbieter kannst du deine individuellen Vorteile bequem ausrechnen.
Statt Abschreibung über sieben Jahre eine Leasingrate von 36 Monaten: Das Leasingrad unterliegt einer AfA (Absetzung für Abnutzung) von drei Jahren, anstatt der sieben Jahre beim reinen Kauf. Der Kaufpreis bei Ablauf beträgt zehn Prozent des ursprünglichen Verkaufspreises. Die Leasingraten und die laufenden Instandhaltungskosten (z. B. Inspektionen, Verschleiß) kannst du als Betriebsausgaben geltend machen. Durch konstante Leasingraten sind die Betriebsausgaben planbar. Du kannst die Vorsteuer geltend machen und bei einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug außerdem die in der Leasingrate enthaltene Umsatzsteuer abziehen.
Bike-Leasing ist für Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler eine innovative und nachhaltige Alternative zum klassischen Fuhrpark mit PKWs. Das Bikeleasing bietet die Möglichkeit, einen Fuhrpark mit hochwertigen Fahrzeugen ohne große Investitionen aufzubauen. Das schont die Liquidität und bringt einen hohen Freizeitwert mit sich.
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten: Du kannst dein geleastes Bike aus dem Leasingvertrag herauskaufen oder dem Arbeitgeber zurückgeben. Eventuell kannst du es zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn dieser einen Rahmenvertrag mit der gleichen Leasinggesellschaft hat. Das sollte mit dem alten und neuen Arbeitgeber im Vorfeld besprochen werden.
Bei jedem Leasing-Fahrrad ist eine Versicherung gegen Diebstahl, Unfälle und Schäden inbegriffen. Bei Diebstahl ersetzt die Versicherung der Leasinggesellschaft den entstandenen Schaden. In der Regel endet dein Leasingvertrag und du kannst dir wieder ein neues Rad leasen.
Ja. Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 Euro pro Kilometer zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Während du beim Dienstwagen den Anfahrtsweg zusätzlich mit 0,03 Prozent pro Kilometer und Monat vom Listenpreis versteuern musst, ist das beim Leasing-Bike (nicht S-Pedelec) bereits mit 0,25 Prozent vom Listenpreis pauschal abgegolten.
Durch ein reduziertes Fahrrad verringert sich deine Leasingrate, da diese anhand des Netto-Kaufpreises berechnet wird. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil immer auf den Brutto-Listenpreis, also die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Aufgrund der Leasingkosten werden üblicherweise keine weiteren Rabatte auf Leasing-Fahrräder gewährt. Das gilt auch für stark reduzierte Einzelstücke im Onlineshop. Hier gilt für das Bike-Leasing der Listenpreis, also die ursprüngliche unverbindliche Preisempfehlung. Auch der Restwert am Ende der Leasingdauer richtet sich nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
In das Bike-Leasing kannst du alle Zubehörteile aufnehmen, die fest mit dem Fahrrad oder E-Bike verbunden sind. Hierzu zählen beispielsweise Schutzbleche, Gepäckträger oder Ständer. Auch Anhänger, Kindersitze, Körbe und Taschen kannst du als Zubehör wählen. Fahrradbekleidung dagegen ist nicht leasingfähig. Ein Markenschloss mit entsprechender Sicherheitsstufe ist bei fast allen Leasinggesellschaften zwingend mit zu leasen.